9+3-Abschluss (Mitt­lerer Bildungsabschluss)

Voraus­set­zungen

Voraus­set­zung für das Errei­chen des mitt­leren Bildungs­ab­schlusses ist der bestan­dene Hauptschulabschluss.

Abschluss

Durch das Bestehen der Berufschul­ab­schluss­prü­fung und der prak­ti­schen Gesel­len­prü­fung kann bei gutem Ergebnis der mitt­lere Bildungs­ab­schluss erreicht werden. Dieser wird auf Antrag als 9+3-Abschluss beim Errei­chen der notwen­digen Durch­schnitts­note anerkannt.

Zustän­dig­keit

Zuständig für die Bestä­ti­gung des gleich­wer­tigen Bildungs­standes ist die zuletzt besuchte beruf­liche Schule.

Die Bestä­ti­gung ist schrift­lich unter Vorlage des Haupt­schul­zeug­nisses (ggf. des Real­schul­zeug­nisses oder des Fremd­spra­chen­zer­ti­fi­kates) und des Gesel­len­prü­fungs­zeug­nisses zu beantragen.

Bei Antrag­stel­lung vor der Berufs­schul­prü­fung ist mit dem Antrag das Haupt­schul­zeugnis (oder ggf. das Fremd­spra­chen­zer­ti­fikat) im Original oder als beglau­bigte Kopie vorzu­legen. Die Beschei­ni­gung über das Bestehen bzw. das Gesel­len­prü­fungs­zeugnis der Kammern ist im Original bzw. als beglau­bigte Kopie nachzureichen.

Bestä­ti­gung des Erwerbs

Die Fest­stel­lung eines dem Real­schul­ab­schluss gleich­wer­tigen Bildungs­standes erfolgt in Form einer Bestätigung.

Berech­ti­gung

Der Erwerb der Fach­schul­reife über “9+3” eröffnet den Zugang zu Schulen und Ausbil­dungs­gängen, die den Mitt­leren Bildungs­ab­schluss voraussetzen.
Einschrän­kung: Der direkte Zugang zu den beruf­li­chen Gymna­sien bzw. zur Tech­ni­schen Ober­schule oder Wirt­schafts­ober­schule ist nicht möglich. Absol­ven­tinnen und Absol­venten des „9+3“- Modells können über eine Aufnah­me­prü­fung zur Berufs­ober­schule zuge­lassen werden.

(Quelle: Schule in Baden-Würt­tem­berg, Stand 2013).

Der mitt­lere Bildungs­ab­schluss (Real­schul­ab­schluss) kann nach zwei mögli­chen Rege­lungen (bundes­weite Rege­lung oder Baden-Würt­tem­berg-Rege­lungen) erreicht werden.

Bundes­weite Regelung

Erwerb eines Mitt­leren Bildungs­ab­schlusses nach Abschluss der Berufsausbildung
(Bundes­weit gültige Rege­lung gemäß Beschluss der KMK 1.7.1979)

Den Hauptschüler/​innen wird ein dem Real­schul­ab­schluss gleich­wer­tiger Bildungs­stand zuer­kannt, wenn folgende Bedin­gungen erfüllt sind:

Die Berufs­schule muss erfolg­reich besucht und im Abschluss­zeugnis in den maßge­benden Fächern (alle Fächer mit Ausnahme von Religionslehre/​Ethik und Sport) ein Durch­schnitt von mindes­tens 3,0 erreicht sein.

Bild eines Lehrbuches - 9plus3-Abschluss.

Eine Berufs­aus­bil­dung in einem aner­kannten Ausbil­dungs­beruf nach dem Berufs­bil­dungs­ge­setz (BBiG) oder nach der Hand­werks­ord­nung (HwO) mit einer Regel­aus­bil­dungs­dauer von mindes­tens zwei Jahren muss erfolg­reich abge­schlossen sein (eine schu­li­sche Voll­zeit­aus­bil­dung von mindes­tens zwei Jahren, die zu einem Berufs­ab­schluss führt, ist gleichgestellt).

Hinrei­chende Fremd­spra­chen­kennt­nisse sind vom/​von Bewerber/​in nach­ge­wiesen durch:

  • einen mindes­tens fünf­jäh­rigen Fremd­spra­chen­un­ter­richt in aufein­ander folgenden Klas­sen­stufen; abge­schlossen mindes­tens mit der Note “ausrei­chend”. (nach­ge­wiesen durch das Haupt­schul­ab­schluss­zeugnis oder Real­schul­zeugnis der Klasse 9) oder
  • die Note “ausrei­chend” in einer (Fremdsprachen-)Prüfung, deren Anfor­de­rungen einen fünf­jäh­rigen Fremd­spra­chen­un­ter­richt voraus­setzt. (Schul­frem­den­prü­fung in der Haupt­schule) oder
  • die Vorlage eines Fremd­spra­chen­zer­ti­fi­kates, auf dessen Grund­lage sich entspre­chende Sprach­kennt­nisse fest­stellen lassen.
Bild eines Stempels - 9plus3-Abschluss.

Baden-Würt­tem­berg-Rege­lung

Erwerb eines Mitt­leren Bildungs­ab­schlusses mit “9plus3” (zusätz­liche Rege­lung in Baden-Württemberg)

Den Hauptschüler/​innen wird ein dem Real­schul­ab­schluss gleich­wer­tiger Bildungs­stand zuer­kannt, wenn bei gleich­ge­wich­tiger Wertung eine Durch­schnitts­note von mindes­tens 2,5 erreicht wird. Der Durch­schnitt ist zu bilden aus dem:

Haupt­schul­ab­schluss­zeugnis

  • der Haupt- oder Werk­re­al­schule oder
  • Zeugnis über einen dem Haupt­schul­ab­schluss gleich­wer­tigen Bildungs­stand (Berufs­vor­be­rei­tungs­jahr) oder
  • Abschluss­zeugnis eines auf den Haupt­schul­ab­schluss aufbau­enden voll­zeit­schu­li­schen Bildungs­gangs (Zeugnis des Berufs­ein­stiegs­jahres BEJ)

und

Berufs­schul­ab­schluss­zeugnis

und

Zeugnis der Hand­werks­kam­mer/­In­dus­trie- und Handels­kammer für die Abschluss­prü­fung in einem aner­kannten Ausbil­dungs­beruf mit einer Regel­aus­bil­dungs­zeit von 3 Jahren (Gesellenbrief/​Facharbeiterbrief).

Haupt­schul­ab­schluss­zeugnis
Maßge­bend ist der im Haupt­schul­ab­schluss­zeugnis ausge­wie­sene Durch­schnitt der Gesamt­leis­tungen (Dezi­mal­note). Bei Absolvent/​innen des Berufs­vor­be­rei­tungs­jahres oder des Berufs­ein­stiegs­jahres gilt der Durch­schnitt aller Noten des Abschluss­zeug­nisses und der Zusatzprüfung.
In der Fremd­sprache muss sich der/​die Schüler/​in der Prüfung unter­zogen haben.

Anmer­kung:
Der Abschluss des BVJ-KoopFS (Berufs­vor­be­rei­tungs­jahr in Koope­ra­tion mit einer Förder­schule) enthält keine Fremd­spra­chen­prü­fung und ist daher hier ausgeschlossen.
Für Absolvent/​innen der Haupt­schule der Jahr­gänge 198384 oder früher gelten beson­dere Rege­lungen zur Fremd­spra­chen­prü­fung und Berech­nung der Durchschnittsnote.

Berufs­schul­ab­schluss­zeugnis
Maßge­bend ist die Durch­schnitts­note (Dezi­mal­note), die im Abschluss­zeugnis ausge­wiesen ist. Die Berech­nung erfolgt entspre­chend der jeweils gültigen Verord­nung über die Ausbil­dung und Prüfung an den Berufsschulen.

Zeugnis für die Abschluss­prü­fung in einem aner­kannten Ausbildungsberuf
Aus den Noten in der Kennt­nis­prü­fung (theo­re­ti­sche Fächer) und in der Fertig­keits­prü­fung (prak­tit­sche bzw. münd­liche Prüfung) wird ein Noten­durch­schnitt gebildet.

Besuch beruf­li­cher Vollzeitschulen
Soll der dem Real­schul­ab­schluss gleich­wer­tige Bildungs­ab­schluss an einer öffent­li­chen oder als Ersatz­schule aner­kannten beruf­li­chen Voll­zeit­schule (die in einer Regel­aus­bil­dungs­zeit von 2 bzw. 3 Jahren einen Berufs­ab­schluss vermit­telt) erworben werden, tritt an die Stelle der o.g. Zeug­nisse das Abschluss­zeugnis der Vollzeitschule.

Haben Sie Fragen?

Ansprech­partner 9+3-Abschluss
Armin Rudolf

Telefon
+49 771 83796–54

E-Mail
armin.rudolf@gsdonau.de

Antrags­for­mular