Fach­schule Maschinentechnik

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Die Weiter­bil­dung zum Tech­niker hat zum Ziel, Fach­kräfte mit mehr­jäh­riger Berufs­er­fah­rung zu befä­higen, selb­ständig Probleme ihres Berufs­be­reichs zu erkennen, zu struk­tu­rieren, zu analy­sieren, zu beur­teilen und Wege zur Lösung zu finden. In wech­selnden und neuen Situa­tionen müssen dabei krea­tive Ideen und Lösungs­an­sätze entwi­ckelt werden.

Ein weiteres wich­tiges Lern­ziel ist die Förde­rung des wirt­schaft­li­chen Denkens und verant­wort­li­chen Handelns. In Führungs­po­si­tionen müssen Mitar­beiter und Mitar­bei­te­rinnen ange­leitet, moti­viert, geführt und beur­teilt werden können. Beson­ders ange­spro­chen sind Fach­ar­beiter der kunst­stoff­ver­ar­bei­tenden Industrie.

Fachschule Maschinentechnik.
Dauer, Glie­de­rung und Abschluss der Ausbildung

Die Ausbil­dung dauert in Teil­zeit­form 4 Jahre. Der Unter­richt findet zwei mal unter der Woche von 17.00h - 22.00 h und Sams­tags von 08.00h - 15:30 h statt. Die Schüler unter­liegen dem Schul­ge­setz für Baden-Würt­tem­berg mit der Pflicht zur Teil­nahme am Unter­richt und an sons­tigen Schulveranstaltungen.

Mit der Verset­zung von der Grund­stufe in die Fach­stufe wird ein dem Real­schul­ab­schluss gleich­wer­tiger Bildungs­stand zuer­kannt, sofern dieser beim Eintritt in die Fach­stufe nicht nach­ge­wiesen werden konnte. Die Ausbil­dung endet mit einer Abschluss­prü­fung, durch deren Bestehen die Berufs­be­zeich­nung Staat­lich geprüfte Techniker/​in Fach­rich­tung Maschi­nen­technik und die Fach­hoch­schul­reife erworben werden.

Der nächste Kurs beginnt im Herbst 2024, die Anmel­dung ist jeder­zeit möglich!

Aufnahme­voraussetzungen und Antrag

Voraus­set­zungen für die Aufnahme in die Fach­schule sind:

  • Haupt­schul­ab­schluss oder der Nach­weis eines gleich­wer­tigen Bildungsstandes
  • Berufs­schul­ab­schluss oder der Nach­weis eines gleich­wer­tigen Bildungsstandes
  • Abschluss­prü­fung in einem für die Maschi­nen­technik einschlä­gigen Ausbildungsberuf
  • sowie eine einschlä­gige Berufs­tä­tig­keit von in der Regel fünf Jahren. Im Einzelnen sind folgende Berufs­tä­tig­keiten nach Ausbil­dungs­ab­schluss erfor­der­lich:- mindes­tens einein­halb Jahre bei einer Regel­aus­bil­dungs­dauer von drei­ein­halb Jahren,
  • mindes­tens zwei Jahre bei einer Regel­aus­bil­dungs­dauer von mindes­tens drei Jahren bei tech­ni­schen Assis­ten­tinnen oder tech­ni­schen Assistenten,
  • mindes­tens drei Jahre bei einer Regel­aus­bil­dungs­dauer von zwei Jahren
  • mindes­tens ein Jahr bei Personen mit Fach­hoch­schul­reife oder Hochschulreife

Bei Unter­richt in der Teil­zeit­form kann die nach Ausbil­dungs­ab­schluss erfor­der­liche Berufs­tä­tig­keit bis zur Hälfte während des Schul­be­suchs abge­leistet werden.

In Ausnah­me­fällen ist auch eine Aufnahme ohne Abschluss­zeugnis in einem Ausbil­dungs­beruf möglich, wenn eine einschlä­gige (für die Ausbil­dung in der Fach­schule förder­liche) Berufs­tä­tig­keit von mindes­tens sieben Jahren nach­ge­wiesen wird. (Der Besuch einer entspre­chenden Berufs­fach­schule oder eines Berufs­kol­legs kann ange­rechnet werden.)

Personen, deren Mutter­sprache nicht Deutsch ist, müssen für den Besuch der Fach­schule ausrei­chende deut­sche Sprach­kennt­nisse nachweisen.

Dem Aufnah­me­an­trag sind beizufügen:

  • Lebens­lauf in tabel­la­ri­scher Form mit Angaben über den bishe­rigen Bildungsweg, evtl. Wehr- oder Zivil­dienste und die ausge­übten Berufstätigkeiten
  • beglau­bigte Abschriften/​Kopien der Bildungs- und Berufstätigkeitsnachweise
  • Erklä­rung, ob und gege­be­nen­falls an welcher Fach­schule für Technik schon einmal an einem Aufnah­me­ver­fahren teil­ge­nommen wurde sowie ob und gege­be­nen­falls an welche andere Fach­schule für Technik ein weiterer Aufnah­me­an­trag gerichtet wurde.
Probe­zeit

Alle Schü­le­rinnen und Schüler werden zunächst auf Probe aufge­nommen und erhalten nach dem ersten Schul­halb­jahr ein Halb­jah­res­zeugnis mit einer Entschei­dung über das Bestehen der Probe­zeit. In fest­ge­legten Sonder­fällen entfällt die Probezeit.

Aufwand für Schul­geld, Lernmittel

Der Besuch der Fach­schule ist kosten­frei. Für Lern­mittel können während der Ausbil­dungs­zeit ca. 500,- € anfallen. Ebenso können für Firmen­be­suche, Exkur­sionen, externe Kurse weitere Kosten anfallen.

Abschluss­prü­fung

Es findet eine fach­theo­re­ti­sche Abschluss­prü­fung statt, die sich in drei Abschnitte gliedert:

  • eine schrift­liche Abschluss­prü­fung der Kern­fä­cher der Fachstufe,
  • die Bewer­tung der ange­fer­tigten Tech­ni­ker­ar­beit mit anschlie­ßender Präsen­ta­tion vor Publikum
  • eine abschlie­ßende münd­liche Prüfung in mindes­tens einem Fach, abhängig von der schrift­li­chen Prüfungsleistung.

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Ansprech­partner Fach­schule für Maschinentechnik
Thomas Arnold

Telefon
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E-Mail
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