Fach­schule Bautechnik

Die Staat­lich geprüfte Tech­ni­kerin bzw. der Staat­lich geprüfte Tech­niker erlangt seine beruf­liche Befä­hi­gung nach einer vier­se­mes­trigen Voll­zeit- Aufstiegs­fort­bil­dung. Voraus­set­zung ist außer einer beruf­li­chen Erst­aus­bil­dung vertiefte beruf­liche Erfah­rung. Die Staat­lich geprüfte Tech­ni­kerin und der Staat­lich geprüfte Tech­niker sind befä­higt, tech­ni­sche und betriebs­wirt­schaft­liche Problem­stel­lungen, insbe­son­dere auch aufgrund seiner beruf­li­chen Erfah­rung, selb­ständig zu erfassen, zu analy­sieren, zu struk­tu­rieren, zu beur­teilen und konzep­tio­nell weiterzuentwickeln.

Ihre Tätig­keiten führen die Staat­lich geprüfte Tech­ni­kerin und der Staat­lich geprüfte Tech­niker sowohl als abhängig Beschäf­tigte in der gewerb­li­chen Wirt­schaft oder im öffent­li­chen Dienst als auch als selb­stän­dige allein verant­wort­liche Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer oder als Frei­be­rufler aus.
(Quelle: Bundes­ver­band staat­lich geprüfter Tech­niker e.V.)

Den Absol­venten stehen unter­schied­lichste Arbeits­be­reiche offen. In Baufirmen des Hoch- oder Tief­baus sind sie zuständig für die Bereiche Baulei­tung, Arbeits­vor­be­rei­tung und Kalku­la­tion. Die Tätig­keit in Archi­tektur- oder Inge­nieur­büros umfasst Planungen sowie die Ausschrei­bung und Abrech­nung von Bauvor­haben. Weitere Beschäf­ti­gungs­felder bieten sich in Bauäm­tern, Bauge­sell­schaften, Verwal­tungen oder im Vertrieb von Baupro­dukten. Mit genü­gender Berufs­er­fah­rung ist auch der Weg zur Selbst­stän­dig­keit offen.

Fachgespräch im Bereich Bautechnik.
Dauer, Glie­de­rung und Abschluss der Ausbildung

Die Tech­ni­ker­schule ist eine Voll­zeit­schule. Die Ausbil­dung dauert 4 Halb­jahre. Jedes Halb­jahr umfasst etwa 20 Wochen mit je 34 bis 36 Unter­richts­stunden. Neben den in allen Schwer­punkten einheit­li­chen Fächern des Lern­be­reichs I und II im ersten Schul­jahr, erfolgt eine Spezia­li­sie­rung in den Fächern des Lern­be­reichs III im ersten und zweiten Schuljahr.

Mit dem Bestehen der Abschluss­prü­fung wird der Titel Staat­lich geprüfter Tech­niker und die Fach­hoch­schul­reife erworben.

Aufnahme­voraussetzungen und Antrag

Voraus­set­zungen für die Aufnahme in die Fach­schule sind:

  • Haupt­schul­ab­schluss
  • Berufs­schul­ab­schluss
  • Abschluss­prü­fung in einem der Zugangs­be­rufe und eine anschlie­ßende, berufs­be­zo­gene Tätig­keit von mindes­tens zwei Jahren, bzw. einem Jahr bei Personen mit Fach­hoch­schul­reife oder Hoch­schul­reife. Berufs­be­zo­gener Einsatz bei der Bundes­wehr oder im Zivil­dienst wird zu 50 Prozent angerechnet.

Bewerber, deren Mutter­sprache nicht Deutsch ist, müssen ausrei­chende deut­sche Sprach­kennt­nisse nachweisen.
Ausnahme: Eine Lehr­ab­schluss­prü­fung kann entfallen bei einer einschlä­gigen beruf­li­chen Tätig­keit von mindes­tens 7 Jahren.

Dem Aufnah­me­an­trag sind beizufügen:

  • Haupt­schul­ab­schluss­zeug­niss (beglau­bigte Kopie)
  • Abschluss­zeugnis der Berufs­schule (beglau­bigte Kopie)
  • Lehr­ab­schluss­zeugnis (Gesellen- oder Fach­ar­beiter Prüfungs­zeugnis) (beglau­bigte Kopie)
  • Nach­weise der einschlä­gigen beruf­li­chen Tätig­keiten nach der Lehr­ab­schluss­prü­fung über mind. zwei Jahre; Versi­che­rungs­nach­weise können nicht aner­kannt werden!
  • Licht­bild (bitte auf der Rück­seite mit Namen und Anschrift versehen)
  • Lebens­lauf in tabel­la­ri­scher Form mit Angaben über den bishe­rigen Bildungsweg

Aufnah­me­an­träge sind bis 1. März bei der Schule einzu­rei­chen. Danach wird das Auswahl­ver­fahren durchgeführt.

Probe­zeit

Alle Schü­le­rinnen und Schüler werden zunächst auf Probe aufge­nommen und erhalten nach dem ersten Schul­halb­jahr ein Halb­jah­res­zeugnis mit einer Entschei­dung über das Bestehen der Probe­zeit. In fest­ge­legten Sonder­fällen entfällt die Probezeit.

Aufwand für Schul­geld, Lernmittel

Der Besuch der Fach­schule ist kosten­frei. Für Lern­mittel können während der Ausbil­dungs­zeit ca. 500,- € anfallen. Ebenso können für Firmen­be­suche, Exkur­sionen, externe Kurse weitere Kosten anfallen.

Abschluss­prü­fung

Es findet eine fach­theo­re­ti­sche Abschluss­prü­fung statt, die sich in drei Abschnitte gliedert:

  • eine schrift­liche Abschluss­prü­fung der Kern­fä­cher der Fachstufe,
  • die Bewer­tung der ange­fer­tigten Tech­ni­ker­ar­beit mit anschlie­ßender Präsen­ta­tion vor Publikum
  • eine abschlie­ßende münd­liche Prüfung in mindes­tens einem Fach, abhängig von der schrift­li­chen Prüfungsleistung.

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Wolf­gang Rebhan

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+49 771 83796–52

E-Mail
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